
Herzlich Willkommen bei
selbstbestimmtes-leben.ch

Seit dem 1.1.2013 gilt das neue Erwachsenenschutzrecht (KESB). Nun ist es höchste Zeit das Sie vorsorgen, damit Sie bei Handlungs- / Urteilsunfähigkeit (Krankheit, Demenz, Unfall, Koma etc.) nicht fremdbestimmt werden.
Das gilt für alle handlungsfähigen Personen ab Volljährigkeit.
Der Vorsorgeauftrag befugt Dritte (meine Vertrauensperson/en) im Falle einer länger andauernden Urteils-/ Handlungs-unfähigkeit Befugnisse zur Vertretung der eigenen Interessen zu erteilen.
- Personensorge
- Vermögenssorge
- Rechtsverkehr.
Anweisungen für medi-zinische Behandlungen.
Anweisungen bei Prognose irreversibler Schädigung infolge Krankheit/Unfall.
Anordnung im Todesfall
Willensbekundungen und Anordnungen für den Todesfall.
- Beerdigungsauftrag
(Wünsche zur Beerdigung Entlastung der Angehörigen)
- Regelung letzter Dinge
(Steuern/Versicherungen/
Mietverhältnisse etc.)